Hartwig Marung1,2, Torsten Lohs3, Stephan Prückner4, Agnes Neumayr5, Michael Baubin5. 1. Lehrbeauftragter Studiengang Humanmedizin, MSH Medical School Hamburg, Am Kaiserkai 1, 20457 Hamburg, Deutschland. 2. MSH Medical School Hamburg, University of Applied Sciences and Medical University, Am Kaiserkai 1, 20457 Hamburg, Deutschland. 3. Stelle zur trägerübergreifenden Qualitätssicherung im Rettungsdienst Baden-Württemberg (SQR-BW), Stuttgart, Deutschland. 4. Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement (INM), Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München, München, Deutschland. 5. Univ.-Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin, Tirol-Kliniken/Medizinische Universität Innsbruck, Innsbruck, Österreich.
Zum Leserbrief von Rott N, Wingen S, Böttiger BW (2022) Umsetzungsstand der Telefonreanimation und Einfluss der COVID-19-Pandemie. Notfall Rettungsmed. 10.1007/s10049-022-01017-9.
Originalbeitrag
Marung H, Lohs T, Prückner S et al (2022) Telefonreanimation konsequent umsetzen. Notfall Rettungsmed. 10.1007/s10049-021-00963-0.Wir danken sehr für den Leserbrief zum Kommentar „Telefonreanimation konsequent umsetzen“. Die Schlussfolgerung, dass für die konsequente Umsetzung der Telefonreanimation wirksame Maßnahmen erforderlich sind, wie Schulungen und Standards sowie gesetzliche Vorgaben, die es bisher nur im RettDG des Landes Schleswig-Holstein gibt, teilen wir uneingeschränkt.Zu den Ergebnissen der im Deutschen Ärzteblatt veröffentlichten Umfrage [1] erlauben wir uns anzumerken, dass die dort ermittelte Diskrepanz zwischen der Selbsteinschätzung, dass „alle“ an der Befragung teilnehmenden Leitstellen, also 100 %, die Telefonreanimation „durchführen“, und dem Wert von 25,9 % tatsächlich lt. Deutschem Reanimationsregister für das Jahr 2020 dokumentierter Anleitungen genau das Problem darstellt, das wir mit unserem Kommentar adressieren wollten.Unsere von Ihnen zitierte Aussage, dass die Leitstellen auch unter Pandemiebedingungen im Vergleich zum Vorjahr unverändert häufig zur T‑CPR angeleitet haben, wird von den Auswertungen des Deutschen Reanimationsregisters gestützt [2]. Viel wichtiger ist und bleibt jedoch der zweite Teil unserer Interpretation: dass die lt. Resuscitation Academy zu erreichende Vorgabe von 75 % durchgeführter Anleitungen von Laien beim außerklinischen Herz-Kreislauf-Stillstand unverändert in weiter Ferne liegt.Erst wenn diese enorme Diskrepanz zukünftig massiv abnehmen sollte, ist die oben zitierte Selbsteinschätzung, die Methode werde „durchgeführt“, d. h., flächendeckend und in hoher Qualität angewendet, zulässig. Gerne bieten wir Ihnen an, zur Erreichung dieses wichtigen Ziels unsere Expertise zu diesem Thema zu bündeln.